Heimbeirat
Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb können sie in Angelegenheiten des Heimlebens mitwirken. Zentrales Gremium hierfür ist der Heimbeirat. Über ihn können die alten Menschen ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen: zum Beispiel zur Verpflegung oder Freizeitgestaltung.
Im Heimbeirat unseres Hauses, der alle zwei Jahre gewählt wird, sind derzeit folgende Personen vertreten:
Aufgabe
Aufgabe des Heimbeirats ist es, mit der Heimleitung und dem Heimträger zu sprechen. Dabei soll er
- die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zur Geltung bringen
- zwischen den „Parteien“ vermitteln und
- eigene Vorschläge machen.
Der Heimbeirat hat auch das Recht, Anträge zu stellen. Dadurch sollen Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner verbessert werden. Zudem soll er neuen Bewohnerinnen und Bewohnern helfen, sich im Haus gut einzuleben: zum Beispiel
- durch Besuche
- besondere Gesprächsangebote
- indem er sie in Veranstaltungen einbindet und
- die Heimleitung zu besonderen Initiativen anregt.
Grundsätzlich besitzt der Heimbeirat ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet auch: Der Heimbeirat muss vor einer Entscheidung des Heimträgers rechtzeitig und umfassend informiert werden.
Wählbare Personen
- die Heimbewohnerinnen und -bewohner
- deren Angehörige
- sonstige Vertrauenspersonen der Heimbewohner/innen
- Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen
- von der zuständigen Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.
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