Kosten  

Kosten der Stationären Pflege

Wir bieten für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner aller Pflegestufen stationäre Pflege in Einzelzimmern und Doppelzimmern.
Die Heimkosten sind mit den Pflegekassen und dem Bezirk der Oberpfalz vertraglich vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 vereinbart und gelten bis zu einer Neuvereinbarung. Die exakte Berechung erfolgt nach der Anzahl der Tage im Monat.

 Heimkosten

Übersicht der Pfegestufen

Pflegestufe 0

Pflegestufe 1  

Pflegestufe 2

Pflegestufe 3

Pflegestufe 0

(geringfügige pflegerische Unterstützung ohne Leistungen aus der Pflegekasse)

Einzelzimmer  

Heimkosten pro Monat    1.753.- €   
im Durchschnitt
Heimkosten pro Tag   57,62 €   

Doppelzimmer

Heimkosten pro Monat    1674.- €
im Durchschnitt
Heimkosten pro Tag    55,02 €

Pflegestufe 1
     

Einzelzimmer 

Heimkosten pro Monat    2.438.- €  
im Durchschnitt davon

  • Übernahme durch die Pflegekasse 1.023.- €   
  • Eigenanteil für den Bewohner  1.415.- €   

Heimkosten pro Tag   80,15 €   

Doppelzimmer

Heimkosten pro Monat    2.359.-€
im Durchschnitt davon

  • Übernahme durch die Pflegekasse   1.023.- €
  • Eigenanteil für den Bewohner   1.336.- €

Heimkosten pro Tag  77,55 €

Pflegestufe 2

Einzelzimmer  

Heimkosten pro Monat   2.852.- €  
im Durchschnitt davon

  • Übernahme durch die Pflegekasse 1.279.- €   
  • Eigenanteil für den Bewohner  1.573.- €   

Heimkosten pro Tag   93,75 €   

Doppelzimmer

Heimkosten pro Monat   2.772.- €
im Durchschnitt davon

  • Übernahme durch die Pflegekasse  1.279.-€
  • Eigenanteil für den Bewohner  1.493.- €

Heimkosten pro Tag  91,15 €

Pflegestufe 3

Einzelzimmer  

Heimkosten pro Monat   3.162.- €  
im Durchschnitt davon

  • Übernahme durch die Pflegekasse 1.550.- €   
  • Eigenanteil für den Bewohner  1.612.- €   

Heimkosten pro Tag   103,95 €   

Doppelzimmer

Heimkosten pro Monat   3.083.- €
im Durchschnitt davon

  • Übernahme durch die Pflegekasse   1.550.- €
  • Eigenanteil für den Bewohner   1.533.- €

Heimkosten pro Tag  101,35 €

Die Heimkosten setzen sich zusammen aus

  • Entgelten für Pflege
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investivkosten (Gebäudekosten).

Bei sozial bedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern prüft das Sozialamt, ob und in welcher Höhe es Kosten übernimmt.