Tagespflege  

Tagespflege

voraussichtlich ab Frühjar 2012

Bewohner beim Plaudern.
In der Tagespflege können neue Kontakte geknüpft
 und interessante Gespräche geführt werden.

Tagespflege bedeutet: Für einen mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt wird die Pflege und Betreuung während des Tages übernommen. Dies stellt eine Möglichkeit dar, pflegende Angehörige zu entlasten. Die Zeiten werden ganz individuell mit Ihnen und Ihren Angehörigen vereinbart. Die Betreuung durch die Tagespflege kann halbtags oder ganztags angeboten werden. Selbstverständlich können Sie auch nur tageweise aber auch die ganze Woche die Betreuung und Pflege in Anspruch nehmen. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre Vorstellung.

Unterstützung durch die Pflegekassen

                  Tagespflegebudget    Pflegesachleistung   Gesamt
Stufe 1               220.-                        440.-                 660.-
Stufe 2               520.-                        1.040.-              1.560.-
Stufe 3              775.-                         1.550.-              2.325.-

Die Kosten für die Tagespflege ergeben sich in der Regel aus einer Unterstützung durch die Pflegekasse und einen Eigenanteil.

Die Tagespflegepreise werden nach der Pflegesatzverhandlung eingestellt:

Pflege- und Betreuung:
Stufe 1: ganztägig:                      halbttags:  
Stufe 2: ganztägig:                      halbttags:  
Stufe 3: ganztägig:                      halbttags:  

Fahrtkosten:

Unterkunft und Verpflegung:
Für Unterkunft und Verpflegung ist ein Eigenanteil von ...... Euro vom Leistungsnehmer selbst zu tragen. Bei der Halbtagsbetreuung ist das Mittagessen inbegriffen.

Wird das Budget für die Tagespflege nicht ausgeschöpft, verfällt der Anspruch.
Der Pflegesachleistungsbetrag je Pflegestufe kann zwischen der Tagespflege und der ambulanten Versorgung variabel verteilt werden.

Wenn die Pflegeperson (also der Angehörige) verhindert ist, können zudem Leistungen für häusliche Pflege in Höhe von 1.550 Euro jährlich in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist nach § 41 des Pflege-Versicherungsgesetzes, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens zwölf Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Ferner bietet das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz eine Chance: Demenzkranke -, aber auch geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige können einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von 1.200 Euro bis zu 2.400 Euro im Jahr erhalten. Voraussetzung: Die unterstützten Personen sind mindestens in Pflegestufe 0 eingestuft. Zusätzlich haben sie einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.